go-digital: Wie Sie bis zu 16.500 € Zuschuss für Ihr digitales Projekt bekommen können

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go-digital: Wie Sie bis zu 16.500 € Zuschuss für Ihr digitales Projekt bekommen können
www.bmwi-go-digital.de

Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran. Wer am Markt mithalten will, kann sich dieser rasanten Entwicklung nicht entziehen. Das weiß auch die Bundesregierung, weshalb mit dem staatlichen Förderprogramm go-digital die Digitalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziell gefördert wird. Bei go-digital werden 50 % der Gesamtkosten für Ihr digitales Projekt von der neuen Website bis zur Online-Marketing-Kampagne übernommen – bis zu 16.500 €!

Details zu go-digital und den Voraussetzungen für die Förderung erfahren Sie hier.

Was ist go-digital?

go-digital ist ein staatliches Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Es soll KMU unterstützen, ihre Digitalisierung weiter voranzutreiben. Dazu übernimmt das BMWi maximal 50 % der Kosten für Digitalisierungsprojekte und gewährt einen Zuschuss bis zu 16.500 €.
Für folgende Projekte kann der Zuschuss beispielsweise beantragt werden:

  • Internetseite
  • Webshop
  • Online-Marketing-Kampagne

Die Förderung umfasst alle Maßnahmen, die für Ihr individuelles Digital-Projekt vonnöten sind. Das können zum Beispiel Beratung, Konzeption, Webdesign, Programmierung, Strategieentwicklung und vieles mehr sein.

Was sind die Voraussetzungen für eine go-digital-Förderung?

Um in den Genuss der staatlichen Fördergelder aus dem go-digital-Programm zu kommen, muss Ihr Unternehmen nur wenige Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Unternehmen hat weniger als 100 Mitarbeiter.
  • Sie haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Ihr Jahresumsatz oder Ihre Jahresbilanzsumme im Jahr vor dem Vertragsabschluss beträgt höchstens 20 Millionen €.
  • Ihr Unternehmen ist nach der De-minimis-Verordnung förderfähig.

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Auf unserer go-digital Landingpage haben wir einen Quick-Test für Sie entwickelt, mit dem Sie Ihren Anspruch mit ein paar wenigen Fragen prüfen können.
Testen Sie noch heute, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist!

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Was bedeutet Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung?

Um einer Wettbewerbsverzerrung durch Unternehmensförderung vorzubeugen, wurde von der EU für einige Förderprogramme die sogenannte De-minimis-Regel eingeführt. Das bedeutet, dass die Unterstützung von Unternehmen mit öffentlichen Mitteln nur dann erlaubt ist, wenn eine bestimmte Obergrenze nicht überschritten wird. Dabei dürfen die staatlichen Zuschüsse in der Regel einen Subventionswert von 200.000 € nicht übersteigen, wobei sich diese Obergrenze auf drei aufeinanderfolgende Steuerjahre bezieht. Innerhalb von 3 Steuerjahren darf ein Unternehmen also nicht mehr als 200.000 € Fördergelder bekommen.

Für go-digital bedeutet das, dass Ihr Unternehmen innerhalb der letzten 2 Steuerjahre höchstens 183.500 € Fördermittel erhalten haben darf, um den maximalen go-digital-Zuschuss von 16.500 € erhalten zu können. Übernommen werden maximal 50 % der Gesamtkosten Ihres Digital-Projekts.

 

Kann jede Agentur für ein go-digital-Projekt beauftragt werden?

Um eine professionelles Vorgehen bei der Digitalisierung sicherzustellen, muss Ihr Unternehmen ein autorisiertes Beratungsunternehmen im Förderprogramm go-digital beauftragen, um die Förderung überhaupt beantragen zu können. Vor der Authorisierung durch das BMWi durchlaufen die Digitalagenturen ein festgelegtes Autorisierungssystem und müssen unter anderem ihre fachliche Expertise und spezifischen Erfahrungen nachweisen, damit die Qualitätsstandards und Normen von go-digital garantiert erfüllt werden.

KMU, die sich für go-digital interessieren, können sich an eine autorisierte Agentur nach Wahl wenden, um ihre Digitalisierung voranzubringen. Zunächst wird ein Vertrag über die Beraterleistungen geschlossen. Anschließend stellt die Digitalagentur für Sie den Antrag für die go-digital-Förderung. Direkt nach der Bewilligung beginnt der Beratungs- und Umsetzungsprozess. Die beauftragte Agentur übernimmt auch die Abrechnung und das Berichtswesen, sodass Sie sich um nichts selbst kümmern müssen.

Zu guter Letzt muss Ihr Unternehmen lediglich den nicht geförderten Anteil der Kosten für die Leistungen als Eigenbeteiligung selbst erbringen.

Sie sparen also bares Geld!

Fazit: Online-Shop, Internetseite & Co. zum halben Preis!

Wenn Ihr KMU mit einem Online Shop oder einer neuen Webpräsenz liebäugelt oder zielgerichtete Online-Marketing-Maßnahmen umsetzen will, kann es mit dem staatlichen Förderprogramm go-digital unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 16.500 € vom BMWi erhalten, wobei maximal 50 % der Gesamtkosten übernommen werden.

Dazu beauftragen Sie einfach ein autorisiertes Digital-Beratungsunternehmen wie webbrand, das sich um alle weiteren Schritte kümmert. Sie lehnen sich einfach entspannt zurück und freuen sich über einen kundenfreundlichen Web-Shop, eine moderne Internetseite und/oder zielgerichtete Online-Marketing-Kampagnen zum halben Preis.

Was können wir für Sie tun?

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