01. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Internetagentur webbrand GmbH, Bahnhofstraße 11, 28844 Weyhe, 28844 Weyhe bei Bremen, Deutschland (nachfolgend Internetagentur genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt). Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter www.webbrand.de abrufbar.

 

02. Angebot, Vertragsabschluss und Form

Der Vertrag kommt durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftrags-bestätigung durch die Internetagentur zustande. Eine bestimmte Form, insbesondere Schriftform, ist nicht erforderlich.

Angebote der Internetagentur sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich die Internetagentur zwei Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe.

 

03. Leistungen / Mitwirken

Die Einzelheiten der von der Internetagentur zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots, sowie der schriftlich oder mündlich erteilten Aufträge.

Nach Aufforderung durch die Internetagentur ist der Kunde innerhalb von 8 Tagen zur Freigabe, auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen, verpflichtet.
Der Kunde stellt der Internetagentur alle für ihre Arbeit erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Grafiken, Zugangsdaten und so weiter zur Verfügung.

Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störung der Telekommunikation) hat die Internetagentur nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Internetagentur das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei Wochen.

 

04. Fremdleistungen

Die Internetagentur wird zur Auftragserfüllung notwendiger Fremdleistungen in der Regel im Namen und auf Rechnung des Kunden bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, der Internetagentur hierzu die erforderlichen Vollmachten auf Anforderung zu erteilen.

Bei Änderung oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der Internetagentur durch den Kunden alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Internetagentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

Von der Internetagentur eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Internetagentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Internetagentur eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Internetagentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

 

05. Zahlungsmodalitäten

Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist die Internetagentur berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Zahlungsmodalitäten sind wie folgt geregelt: 25% bei Auftragserteilung, 25% nach Abschluss der Designphase; 25% nach Erstellung der Templates und 25% Restzahlung nach Fertigstellung des Auftrages. Abweichungen sind nur in gegenseitiger Zustimmung zu den allgemeinen Zahlungsbedingungen gültig und bedürfen der Schriftform.

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und der schriftlichen, vertragsergänzenden Vereinbarung, gegebenenfalls der Nach-honorierung.

Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarungen die jeweils gültigen Vergütungssätze der Internetagentur anwendbar, einzusehen auf Anfrage.

Soweit nicht anders vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto und ohne Skontoabzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.

 

06. Mängelansprüche

Der Kunde hat im Fall der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. Die Internetagentur ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung verpflichtet.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein 1 Jahr.

 

07. Haftungsaussschluss

Die Internetagentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Internetagentur beschränkt sich auf den einmaligen Ertrag der Internetagentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt.

 

08. Fremdinhalte wie u. a. Domain-Namen

Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist die Internetagentur nicht verantwortlich.

Die Internetagentur ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, sie wird den Kunden aber rechtzeitig auf - aus ihrer Sicht ohne weiteres erkennbare gewichtige - Risiken hinweisen.

Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte die Internetagentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Internetagentur schad- und klaglos.

 

09. Verwertungsgesellschaften

Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungs-gesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Internetagentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich. Bei der Firma webbrand handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH - Körperschaft), sodass andere (i. d. R. günstigere) Regelungen im Rahmen einer Abgabe an die Künstlersozialkasse gelten.

 

10. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche der Internetagentur aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden (s. Paragraph 5 – Zahlungsmodalitäten), Eigentum der Internetagentur webbrand GmbH. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Kunde die Internetagentur unverzüglich zu benachrichtigen.

 

11. Referenznennungen

Presseerklärungen, Auskünfte etc. in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig. Ungeachtet dessen darf die Internetagentur den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen (inkl. Logo). Dieser Vereinbarung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.

 

12. Urheber- / Nutzungsrechte

Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetzt erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Die Arbeiten der Internetagentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Internetagentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

Über den Umfang der Nutzung steht der Internetagentur Auskunftsanspruch zu.

 

13. Geheimhaltung

Die Internetagentur ist verpflichtet alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

 

14. Sicherheit

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte E-Mail ein offenes Medium ist. Die Internetagentur übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails.

Die Internetagentur ist berechtigt die, den konkreten Auftrag betreffenden, Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.

Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä. – Gegenstand des Vertrags ist.

 

15. Hosting / Server

Die von der Internetagentur gehosteten Internetseiten befinden sich auf einem gemanagten Server bei Mittwald CM Service GmbH & Co. KG. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit lediglich durch das Mittwald Rechenzentrum (Mittwald CM Service GmbH & Co. KG) garantiert wird. Da die Internetagentur keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit hat, ist eine garantierte Verfügbarkeit seitens der Internetagentur ausgeschlossen.

Für Störungen innerhalb des Internets und die auf dem Server gehosteten Daten übernimmt die Internetagentur keine Haftung. Weiterhin übernimmt die Internetagentur keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn, die direkt oder indirekt mit dem Server verursacht werden. Im Schadensfall ist die Internetagentur von jeglichen Ansprüchen freizuhalten.

Störungen, Probleme oder technische Fehler jeglicher Art, die am Server vermutet werden oder nachweisbar sind, müssen während der Vertragslaufzeit sofort aber spätestens noch am gleichen Tag gemeldet werden.

 

16. Datenabsicherung

Für die Datenabsicherung der sich beim Provider des Kunden oder auf dem Server befindlichen Daten ist der Kunde selbst verantwortlich.

 

17. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland in jeweils gültiger Fassung, darüber hinaus das Europarecht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Weyhe bei Bremen.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

 

Weyhe, den 23.05.2017